Erstens & Zweitens

1. Jeder Teilnehmer muss die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Benutzen der Anlage durchlesen. Er bestätigt mit seiner Unterschrift auf der Rückseite, dass er diese Regeln zur Kenntnis genommen hat und mit ihnen einverstanden ist. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchlesen und mit den Minderjährigen durchsprechen, bevor diese den Kletterwald benutzen dürfen. Der Erziehungsberechtigte bestätigt mit seiner Unterschrift, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchgelesen, verstanden und den minderjährigen Teilnehmern vermittelt zu haben.

2. Die Benutzung des Kletterwaldes ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Für die Haftung des Betreibers gilt Ziffer 8. Das Verlassen der Wege ist nicht gestattet. Die Absperrungen sind zu beachten. In der gesamten Anlage gilt Rauchverbot. Hunde sind an der Leine erlaubt.

Drittens & Viertens

3. Der Kletterwald ist für Teilnehmer ab einer Körpergröße von 1,10 m geeignet, die nicht an einer Krankheit, einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die beim Benutzen des Kletterwaldes eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen darstellen könnte. Personen, die alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von Drogen stehen, sind nicht berechtigt, den Kletterwald zu benutzen.

4. Kinder unter 13 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen den Kletterwald benutzen. Ein Erwachsener kann zwei Kinder begleiten. Körpergrößenangaben des Betreibers an den einzelnen Parcours sind einzuhalten.

Fünftens & Sechstens

5. Sämtliche im Besitz des Teilnehmers befindlichen losen Gegenstände (Mobiltelefone, Kamera, etc.) dürfen bei der Benutzung des Kletterwaldes nicht in einer Weise mitgeführt werden, dass sie eine Gefahr für den Teilnehmer oder für andere Personen darstellen können. Offene Haare sind zusammen zu binden. Auf entsprechende Anweisung eines Trainers sind diese Gegenstände abzulegen. Für abgelegte Gegenstände übernimmt der Kletterwald Darß keine Haftung.

6. Jeder Teilnehmer muss vor Benutzung des Kletterwaldes an der Sicherheitseinweisung teilnehmen. Sämtliche Anweisungen der Trainer sind bindend. Bei Verstoß oder Zuwiderhandlung kann der Teilnehmer aus dem Kletterwald ausgeschlossen werden, ohne Anspruch auf die Rückerstattung des Eintrittsgeldes. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen der Trainer übernimmt der Betreiber keine Haftung für die damit verbundenen Schäden.

Siebtens

Die ausgeliehene Sicherheitsausrüstung darf während der Benutzung des Kletterwaldes nicht abgelegt oder an andere Personen übertragen werden und muss spätestens 3 Stunden nach der Sicherheitseinweisung wieder abgegeben werden. Ferner darf die Ausrüstung nicht ohne Aufsicht durch einen Trainer angelegt werden. Die Sicherungskarabiner müssen immer im grün markierten Sicherungsseil eingehängt sein. Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner gleichzeitig ausgehängt werden. Jede Übung darf nur von einer Person begangen werden. Auf den Baumpodesten dürfen sich max. 3 Personen aufhalten. Die Seilrutschen dürfen erst benutzt werden wenn sicher ist, dass der Landebereich frei ist. Im Zweifelsfall ist ein Trainer herbeizurufen.

Achtens

Das Benutzen der Anlage erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr. Bei Verletzungen durch Schraubverbindungen, Seile, Karabiner, Holzsplitter, Teile der Übungen, Äste, unwegsames Gelände usw. oder bei Beschädigungen bzw. Diebstahl z.B. von Kleidungsstücken, Mobiltelefone, Kamera usw. übernimmt der Betreiber keine Haftung. Der Betreiber haftet nicht für Unfälle, die durch Nichteinhaltung der Benutzerregeln oder der Traineranweisung entstanden sind. Ebenfalls keine Haftung wird für Unfälle übernommen, die durch falsche Angaben oder durch panische Anfälle eines oder mehrerer Teilnehmer verursacht werden. Unfälle, Sachschäden oder Verletzungen müssen unverzüglich einem Trainer gemeldet werden.

Neuntens & Zehntens

9. Der Kletterwald Darß bzw. die für ihn handelnden Personen behalten sich das Recht vor, Personen, die sich nicht an diese Regeln halten, vom Klettern im Kletterwald auszuschließen. Sie üben das Hausrecht aus und behalten sich das Recht vor, jederzeit den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen (Feuer, Sturm, Gewitter, technische Defekte) einzustellen bzw. auf bestimmte Parcours zu begrenzen.

10. Salvatorische Klausel. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.